Anträge zur Sportstättenförderung bis zum 15.11.2020 möglich

Ab sofort und spätestens bis zum 15.11.2020 können Sportvereine und Kommunen beim zuständigen ALFF Anträge auf den Neubau oder die Instandsetzung von Sportanlagen stellen, die ganz überwiegend durch Vereine und Bürgerschaft (und weniger für den Schulsport) genutzt werden. Das LEADER-Management unterstützt die Antragsteller.

 

Die Anträge konkurrieren in einem landesweiten Auswahlwettbewerb um insgesamt knapp 2 Mio. Euro. Gute Chancen bestehen vor allem dann, wenn die Sportstätten durch viele verschiedene bzw. mitgliederstarke Vereine mit einem breiten Sportartenangebot und vielen jugendlichen Mitgliedern genutzt werden. Positiv wirkt sich weiter aus, wenn in den letzten Jahren ein Zuwachs an Mitgliedern zu verzeichnen war und lizensierte Übungsleiter im Verein tätig sind. Nutzen weitere Sportvereine oder andere Organisationen wie die Feuerwehr oder der Kindergarten die Sportanlage mit, bringt auch das Vorteile im Auswahlverfahren.

 

Antrag stellende Vereine sollten im Landessportbund organisiert sein.

Gefördert werden bis zu 90 % der Investitionskosten (davon bis zu 10 % für die Planung) bei einem Höchstzuschuss von 100.000 Euro.

 

Weitere Informationen siehe:

 

Vereine, die die genannten Voraussetzungen nicht hinreichend erfüllen, können sich bei der LAG Anhalt um einen Platz auf der Prioritätenliste bewerben. Hier gelten die Auswahlkriterien der LAG. Der entsprechende Projekterfassungsbogen sollte umgehend dem Management zugeleitet werden.