Prioritätenliste und Projektstatus
Die Prioritätenliste ist das Ergebnis des jährlichen Auswahlverfahrens der LEADER-Aktionsgruppe. An der Abstimmung dürfen sich nur LAG-Mitglieder beteiligen, die nicht selbst Antragsteller, mit solchen verwandt sind oder sich sonst in einem Interessenkonflikt befinden.Die Prioritätenliste wird jährlich mindestens einmal an das Landesverwaltungsamt in Halle gemeldet. Sie ist damit verbindlich für die Region und für die jeweiligen Förderstellen. In der Regel gibt es nach der Erstmeldung noch einen Anpassungszeitraum von mehreren Wochen bis Monaten, bevor die Frist zur formellen Antragstellung verstrichen ist. Vorhaben, die - aus verschiedensten Gründen - zum Ausschlusstermin nicht formell beantragt werden (können), geben ihren Listenplatz auf. Von den frei werdenden Mitteln können nachrückende Projekte profitieren, die mit der Prioritätenliste bereits beschlossen sein müssen, auch wenn sie zu diesem Zeitpunkt nicht durch Mittel abgedeckt waren. Neue Maßnahmen können nach Beschluss der Liste leider nicht mehr aufgenommen werden.
Zum Ende der Förderperiode allerdings weicht das Verfahren ab. So erhielt die Region im Sommer 2020 einen so genannten "Sonder-FOR" und benannte zusätzliche Vorhaben. Damit existieren für 2020 zwei verschiedene Prioritätenlisten für die verschiedenen Fonds. Auch für 2021 gibt es mehrere Auswahllisten, letztmalig vom Sommer des Jahres. Danach gibt es bis zum Umsetzungsbeginn der neuen Förderperiode im Jahr 2023 keine Projektauswahl mehr.
Die jeweils aktuellsten Prioritätenlisten können Sie hier einsehen:
Prioritätenliste 2021/2, beschlossen im Juni 2021 aus der 5. Rate des Budgets
Prioritätenliste 2021/1, beschlossen im November 2020 aus dem Restbudget der 1. bis 4. Rate
Prioritätenliste 2020/2, beschlossen im August 2020 aus der 4. Rate des Budgets
Prioritätenliste 2020/1, beschlossen im November 2019 aus den Raten 1 bis 3 des regionalen Budgets