Neuigkeiten für die LEADER-Gruppe

Verlängerung der Förderperiode und zusätzliche Mittelausstattung, Strukturumbau der LAGn in der kommenden Periode, Aktualisierung der Bewilligungsstände:

Dies sind die wesentlichen Punkte, die die Koordinierungsgruppe der LAG mitzuteilen hat. Einzelheiten sind im Informationsblatt (unten) mitgeteilt.

 

In der Kurzfassung:

 

 

  1. Neues Geld zu alten Regeln

 

Das Land Sachsen-Anhalt verlängert die Förderperiode und kündigt landesweit 13 Mio EUR an neuen Fördermitteln an, die zu den jetzt geltenden Regeln ausgereicht werden sollen. Demnach könnte Anhalt von mehreren einhunderttausend Euro profitieren. Die amtliche Mitteilung dazu soll im Frühjahr 2021 kommen, eine Prioritätenliste bis spätestens 01.07.2021 eingereicht und die Projekte bis spätestens zum 01.10. beantragt sein.

Neue Vorhaben können ab sofort beim Management angezeigt werden.

 

  1. Mehr Verantwortung für die LAGn in neuer Förderperiode – und neue Anforderungen

 

LAGn sollen in der kommenden Periode selbstständig über Förderbedingungen beschließen und auch eigene Projekte durchführen dürfen. Dazu müssen sie sich als eigene Rechtspersönlichkeit organisieren. Im Sommer hat die Koordinierungsgruppe bereits eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Aus der Vielzahl der Modelle kristallisieren sich drei geeignete heraus. Dazu wird zu gegebenem Zeitpunkt mit der LAG beraten.

 

  1. Bewilligungsstände aktuell

 

Eine Übersicht hierzu ist im Informationsblatt enthalten. Anhalt hatte im Bereich LEADER/CLLD (LaM) einen großen Rückstand zu verzeichnen, der im Landesverwaltungsamt aber sukzessive aufgearbeitet wird.

 

Download Informationspapier für die LAG Anhalt November 2020