Neue Förderungen des Netzwerks Stadt-Land und der Bosch-Stiftung
Bis zum 22.11.2018 nimmt das Netzwerk Stadt-Land Sachsen-Anahlt Ideenskizzen für innovative Projekte entgegen. Ausgewählte Vorhaben können mit bis zu 200.000 Euro unterstützt werden. Auch bei der Robert-Bosch-Stiftung kann wieder an einem Ideenwettbewerb teilgenommen werden.
Unterstützung für innovative Projekte durch das Netzwerk Stadt-Land
In Sachsen-Anhalt hat das Netzwerk Stadt-Land seine Arbeit aufgenommen. Dieses Netzwerk unterstützt innovative Studien und kleinere investive Demonstrationsvorhaben mit Neuheitsgrad und übertragbarer Grundidee. Die Erkenntnisse sollen landesweit genutzt werden können. Sie werden durch die Geschäftsstelle des Netzwerkes bei der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt entsprechend zugänglich gemacht.
In den Schwerpunkten
- Wirtschaftliche Entwicklung
- Umweltschutz und Ressourcenschonung
- Kommunale Entwicklung
- Soziales und Kulturelles
wird nacheinander zur Einreichung von Projektskizzen aufgerufen. Am Wettbewerb können sich alle natürlichen und juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Zusammenschlüsse aus diesen beteiligen. Die Skizzen werden im Netzwerk bewertet. Die Gewinner können im Anschluss die Förderung beantragen. Darüber hinaus können Ideengeber ihre Vorhaben in die Webseite des Netzwerks einbinden lassen und so ein Plus an überregionaler Aufmerksamkeit bekommen.
Gefördert werden Vorhaben ab 2.000 Euro (Kommunen: ab 5.000 Euro) bis zu maximal 200.000 Euro, der Zuschuss beträgt 100 % netto (Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig!). Der Zuschuss wird stets als de minimis-Bewilligung ausgereicht.
Aktuell läuft der Wettbewerbsaufruf im Themenfeld wirtschaftliche Entwicklung.
Projektskizzen können ab dem 18.10.2018 und bis zum 22.11.2018 (Ausschlussfrist!) eingereicht werden.
Die Projektinhalte in diesem Themenfeld können sehr breit gefächert sein; die Arbeitsplatz- und Fachkräfteproblematik der Wirtschaft und Landwirtschaft ist ebenso angesprochen wie neue Betreibermodelle für Grundversorger, Kooperationen und Wertschöpfungsketten, demografiebezogene Problematiken wie Seniorenwohnanlagen, Coworking Spaces etc. bis hin zur sozialen Landwirtschaft, Energiewende und digitalen Anwendung. Wichtig sind immer integrierte Lösungsansätze, eine breit aufgestellte Kooperations- und Beteiligungslandschaft und die Übertragbarkeit der Idee.
Die Anforderungen an die Projektskizze, die Auswahlkriterien sowie Kontakt und Ansprechpartner sind in diesem Wettbewerbsaufruf zusammengestellt.
Ein Blick auf die dort aufgeführten Auswahlkriterien und Mindestpunktzahlen wird Ihnen eine rasche Einstufung ermöglichen, welche Art Projekte die chancenreichsten in diesem Wettbewerb sind.
Weitere Informationen auf der Webseite des Netzwerks.
Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen!
„Werkstatt Vielfalt“ der Bosch-Stiftung: Projekte für eine lebendige Nachbarschaft
Das Förderprogramm „Werkstatt Vielfalt“ der Robert Bosch Stiftung will Brücken zwischen Lebenswelten bauen und zu einer lebendigen Nachbarschaft in der Gemeinde oder im Dorf beitragen. Es geht dabei um Kontakte zwischen Menschen aus unterschiedlichen sozialen, kulturellen oder religiösen Milieus sowie das gegenseitige Verständnis und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Die Projekte
- fördern Begegnungen junger Menschen (8 bis 27 Jahre) untereinander oder mit anderen Menschen,
- vertiefen das Verständnis verschiedener gesellschaftlicher Gruppen füreinander, nutzen die unterschiedlichen Interessen, Erfahrungen und Fähigkeiten für ein gemeinsames Vorhaben und Engagement und
- unterstützen die Selbstwirksamkeit und aktive Teilhabe junger Menschen an ihrem Lebensumfeld.
Bevorzugt ausgewählt werden so genannte Ideentransfers, bei denen der Grundansatz vorgegebener Beispielprojekte auf den eigenen Fall übertragen wird. Aber auch eigene Projektansätze können unterstützt werden.
Ideentransfers und Projekte werden mit jeweils bis zu 7.000 € für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten bis zu höchstens zwei Jahren gefördert. Die dreizehnte Ausschreibungsrunde läuft vom 16. September 2018 bis 15. März 2019. Die formgebundenen Anträge können ohne weitere Vorinformation oder –auswahl direkt an die Robert-Bosch-Stiftung gestellt werden.
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