LEADER in pandemischen Zeiten

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder der LAG Anhalt,
liebe Projektträger/-innen,


leider werden uns die aktuellen, Corona-bedingten Einschränkungen wohl doch noch etwas länger beschäftigen. Deshalb geben wir Ihnen hiermit, insoweit LEADER und die entsprechenden Projekte betroffen sind, die folgenden Informationen:


Für Projektträger/-innen:

 

Die Förderbehörden arbeiten wie viele andere auch mit minimaler persönlicher Präsenz und maximal möglicher Auslagerung der Tätigkeit im Home Office. Da jedoch aus den heimatlichen Arbeitszimmern kein externer Zugriff auf Mails oder Dateien möglich ist, kann nur an papierenen Akten gearbeitet werden. Auch die telefonische Erreichbarkeit ist  eingeschränkt. Dass unter diesen Umständen Verzögerungen auftreten, ist offensichtlich.

 

Zeigen Sie dringende Anliegen am besten deutlich als solche gekennzeichnet per Mail an und setzen Sie uns als Management in cc. Wir suchen gemeinsam mit anderen Managements Lösungswege und zeigen über unser Netzwerk aktuelle Brennpunkte regelmäßig den übergeordneten Verwaltungsbehörden an. Beispielsweise sind Auszahlungen momentan auch ohne die sonst vorgeschriebene Vor-Ort-Besichtigung allein auf der Basis von Fotos möglich gemacht worden. Die Inaugenscheinnahme wird allerdings nachgeholt … bitte also keine unfertigen Vorhaben abrechnen …

 

Die für Projektträger/-innen entstehenden Verzögerungen sollen so wenig wie möglich Nachteile mit sich bringen. Vorgaben, welche Coronaschutzmaßnahmen förderrechtlich „zulässig“ oder „angemessen“ sind oder nicht, soll es nicht geben. Welche Maßnahmen des Gesundheitsschutzes ergriffen werden, liegt allein in der Entscheidung der Projektverantwortlichen. Die Bewilligungsstellen sind (teils per Erlass) aufgefordert, den Projektverantwortlichen auf Antrag umfangreiche Verlängerungsmöglichkeiten einzuräumen, durch Unterbrechungen angefallene Mehrausgaben auf Antrag zu fördern, sofern sie nicht anders ausgeglichen werden können, und grundsätzlich ihre Entscheidungsfreiräume mit Augenmaß zugunsten der Antragsteller zu nutzen. Voraussetzung ist immer eine schlüssige Dokumentation der Sachlage durch die Antragsteller.

 

 

Weitergehende Erleichterungen im Vergabe- und im Zuwendungsrecht werden derzeit von den Behörden geprüft. Da sie mit den aktuell gültigen Regelungen der EU konform gehen müssen, laufen hier einige Abstimmungsprozesse. Für ESF- und Kulturerbeprojekte sind in Kürze detailliertere Informationen angekündigt.

Mit der EU verhandelt werden weiterhin Lösungen für gravierende Fälle, etwa wenn anfinanzierte Projekte vorzeitig abgebrochen werden müssen.

 


Für LAG-Mitglieder:

 


Unsere im März aktualisierte Prioritätenliste wurde offiziell bestätigt, so dass die Bearbeitung der Anträge beginnt.

 

Das gilt nicht für unsere Nachrückerprojekte, für die bis zum 15.07. eine wiederum aktualisierte Sonder-Liste einzureichen ist und die dann bis zum 01.09. beantragt werden sollten. Hier gibt es Erleichterungen bzw. Aufweichungen in den Terminketten. Das Land Sachsen-Anhalt hat dazu ein Informationspapier zusammengestellt und aktualisiert es laufend: Link zu den FAQs betreffend Covid 19

 

Unter den Nachrückern haben wir Rückzüge zu verzeichnen, was wiederum die Chance bietet, die freiwerdenden Mittel in anderen Projekten zu binden. Sollten Ihnen in Ihrem Einzugsbereich weitere Interessenten für RELE-Maßnahmen (LIM; Dorfentwicklung, Gebäudeaußenhülle, teilweise Außenanlagen, kleine touristische Infrastrukturen) bekannt sein bzw. auf Umfrage bekannt werden, verweisen Sie diese bitte unverzüglich ans Management. Den aktualisierten Antragsbogen finden Sie hier.

 

Um die nötigen Beschlüsse zu fassen, dürfen die LAGn ausnahmsweise von ihren selbst gesetzten Regeln abweichen – jedoch nur, wenn sie dazu ihre Geschäftsordnung ändern und dies auch formal vom Land genehmigen lassen. Da wir in Anhalt von vornherein ein Umlaufverfahren, auch per E-Mail, für dringende Fälle vorgesehen haben, bleiben wir dankenswerterweise von derlei Übungen verschont. Eine Sitzung der KOG, einschließlich Präsentation und Erläuterung von Unterlagen, können wir im Bedarfsfalle auch per Videoschaltung durchführen.

 


Für Sie alle:

 


Wir hoffen und wünschen, dass Sie diese sehr ungewöhnliche Zeit gesundheitlich, mental und wirtschaftlich so wenig beschadet wie irgend möglich überstehen.

 

Besonders für Selbstständige und Unternehmen gibt es zahlreiche Hilfsangebote (wenn sie leider auch nicht auf jede individuelle Konstellation passen). Sowohl die EWG Anhalt-Bitterfeld auf https://www.ewg-anhalt-bitterfeld.de/de/detail/coronahilfe.html als auch die  Wirtschaftsförderung Anhalt|Dessau|Wittenberg auf https://www.wfgabdw.de/corona-krise-21696.html haben die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten gebündelt zusammengestellt und beraten auch dazu.

 

Zuvorderst Kulturschaffende haben es schwer.  Die u.a. von Frau Friedrich, KKM, verteilte Meldung auf https://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/STK/Startseite_pdf_Dokumente/131-PM_Soforthilfen_Kuenstler.pdf haben viele Betroffene erhalten – danke dafür.
Mit Stand von vorgestern gibt es ein aktualisiertes Merkblatt zu den Unterstützungsmaßnahmen auf https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Sonstige_Webprojekte/Corona-Portal/Dokumente/Merkblatt_Kulturschaffende_7.4.2020.pdf

 

Ihnen allen wünschen wir von Herzen beste Gesundheit und frohe Tage. Bleiben Sie zuversichtlich.

 

Ihr

LEADER-Management Anhalt