Landesaufruf zur Förderung touristischer Infrastruktur

Das Land Sachsen-Anhalt hat noch einmal Mittel zur Förderung kleiner touristischer Infrastrukturen bereit gestellt. Gefördert wird auf der Basis der bekannten RL RELE (FP 6315), wenn das Projekt vordergründig Tourist:innen und Naherholungsuchende anspricht und nicht mehr als 200.000 Euro netto an Kosten verursacht. Die Projektauswahl erfolgt nach den Kriterien des Landes und NICHT über eine LEADER-Prioritätenliste. Weitergehende Informationen enthält das Merkblatt.

Stichtag (Ausschlussfrist) für das Vorliegen der Anträge beim ALFF Anhalt in Dessau ist der 16. September 2022.

 

Zu den wichtigsten Unterlagen kommen Sie hier:

Merkblatt Förderung kleine touristische Infrastruktur 

Link zu den Antrags- und Abrechnungsformularen

 

Beachten Sie bitte, dass zum Antrag auch die Stellungnahmen der Gemeinde und des Tourismusverbands WelterbeRegion Anhalt-Dessau-Wittenberg e.V. gehören.

 

Interessent:innen können sich selbstverständlich an das LEADER-Management um Beratung und Begleitung der Anträge wenden.