LAG Anhalt bestätigt Sonder-Prioritätenliste im Umlaufverfahren
Mit Wirkung vom 12.August hat die LAG Anhalt im Umlaufverfahren die „Sommerliste 2020“ bestätigt. Die betreffenden Vorhaben werden aus einer Sonderzuweisung finanziert, die die Regionen im laufenden Jahr erhielten.
Die meisten Vorhaben waren bereits im vergangenen November als Nachrücker beschlossen worden. Zwei Rückzüge ließen jedoch wieder Spielraum für neue Projekte: Die Revitalisierung eines historischen Gebäudes in Radegast durch ein Grafik- und Werbeunternehmen sowie die Instandsetzung des Fußbodens in der Heimatstube Kühren bei Aken schafften es per LAG-Beschluss in die Auswahl.
Beschlüsse und die nun aktualisierte Prioritätenliste können Sie hier einsehen und sich gleichzeitig einen Überblick über den Status der im März beantragten Vorhaben verschaffen:
- Ergebnis des Umlaufverfahrens der LAG vom 29. Juli 2020 (Zusammenfassung, verwendetes Stimmblatt, Ergebnisauswertung)
- Alle Prioritätenlisten des Jahres 2020