Förderaufruf: Ländlicher Wegebau bis 29.04.2022

5,5-Millionen-Euro-Förderung für ländlichen Wegebau

Landwirtschaftsminister Sven Schulze: „Regionen profitieren von multifunktionalem und gut ausgebautem Wegenetz“

 

Magdeburg. Vom Land- oder Forstwirt bis hin zum Jogger, Radfahrer und Wanderer – sie alle benötigen intakte Wege auf dem Land. „Die Menschen in den ländlichen Regionen profitieren von einem gut ausgebauten Wegenetz und dessen multifunktionaler Bedeutung, sagt Landwirtschaftsminister Sven Schulze. „Derzeit sind die Wege noch in teils schlechtem Zustand. Daher freue ich mich, dass wir als Land Sachsen-Anhalt mit dem Förderaufruf unsere Kommunen beim Ausbau der ländlichen Wege weiter fördern. Damit kommen wir auch den Wünschen der Menschen vor Ort nach bestmöglicher Mobilität nach und helfen, die Region weiter zu vernetzen“, so Minister Schulze weiter.

Um die Zukunftsfähigkeit der ländlichen Räume in Sachsen-Anhalt zu sichern, fördert das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Investitionen in den ländlichen Wegebau mit insgesamt 5,5 Millionen Euro. Die Summe steht im Rahmen des EU-Förderprogramms „Ländlicher Wegebau“ zur Verfügung. Antragsfrist ist der 29. April 2022. Antragsberechtigt sind unter anderem Gemeinden und Gemeindeverbände, natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts und

Wasser- und Bodenverbände (sowie vergleichbare Körperschaften).

 

 

Hintergrund:

Das Förderprogramm „Ländlicher Wegebau“ ist Teil des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (EPLR) Sachsen-Anhalt 2014-2022. Grundlage der Förderung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 (RL RELE 2014-2020), Abschnitt 2, Teil A – „Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen Ländlicher Wegebau, insbesondere zur Erschließung landwirtschaftlicher oder touristischer Entwicklungspotenziale“.

Anträge, die am 29. April 2022 (Ausschlussfrist) vorliegen und deren spätere Prüfung ergibt, dass die Vorhaben förderwürdig sind, werden in das Bewertungsverfahren zur Auswahl der zu fördernden Anträge einbezogen. Das Förderbudget hierfür beträgt 5,5 Millionen Euro. Die Förderung erfolgt aus nationalen Mitteln des Landes und des Bundes sowie unter finanzieller Beteiligung des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und des Wiederaufbaufonds EURI.

 

Die Antragsunterlagen sind abrufbar unter: www.elaisa.sachsen-anhalt.de (Formulare Ländlicher Wegebau, FP 6302). Für Fragen steht auch das jeweils zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) zur Verfügung: www.alff.sachsen-anhalt.de