Erstentwürfe der Förderrichtlinien ab 2023 liegen vor

Für eine erste Übersichtsorientierung liegen nunmehr die Eckpunkte der ab 2023 geltenden Förderbedingungen vor. Eine Verbindlichkeit ist noch nicht gegeben, Änderungen sind vorbehalten. Zu dem bekannten Spektrum mit vielerlei Konzepten und Studien, Investitionen in Ausstattung, dem breiten Angebot zur Unterstützung investiver Bauvorhaben und den Personalmitteln für Projekte mit sozialem Hintergrund kommen neu auch die Förderung von Infrastrukturvorhaben des Rad- und Fußwegeverkehrs, des Neubaus von Sportstätten, der Ertüchtigung von Freibädern, des Baus und der Instandsetzung von Feuerwehrhäusern, der Errichtung von Löschwasserentnahmestellen sowie der Altlasten- und Bodensanierung hinzu.

 

Die Entwürfe der Richtlinien (Eckpunkte) sind einsehbar unter https://leader.sachsen-anhalt.de/leader-und-clld-2021-2027/richtlinie-leaderclld-2021-2027/

 

Alle benannten Förderbereiche sollen in eine Richtlinie gefasst werden. Wo die Anträge jeweils gestellt werden, ist noch nicht zugeordnet.