Erleichterte Bedingungen für Vorauszahlungen und Zwischenabrechnungen

Liebe Projektantragstellende,

 

das Land Sachsen-Anhalt sorgt sich um den Abfluss der CLLD-Mittel. Werden bestimmte Kennwerte nicht erreicht, drohen Kürzungen. Nun sind die Bedingungen der Auszahlung an Projektträgerinnen und Projektträger teils deutlich erleichtert und beschleunigt worden:

 

  • Im ELER können nun unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag bis zu 50 % der bewilligten Fördersumme vorab und ohne Vorlage von Rechnungen durch das ALFF ausbezahlt werden.
  • Im EFRE nimmt die IB bis zum Jahresende ganz nach Bedarf beliebig viele Auszahlungsanträge zwecks schneller Rückerstattung bezahlter Rechnungen entgegen, danach sind es immer noch zwei pro Kalenderhalbjahr.

 

Wie die Bedingungen im Einzelnen ausgestaltet sind und für wen sich welches Modell eignet, haben wir Ihnen in unserem Rundbrief zusammengestellt. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeiten.

 

Sommerliche Grüße von Ihrem Management-Team