DorfGemeinschaftsläden: Sachsen-Anhalt lobt hohe Förderungen für kleine Mehrfunktionsläden aus

Anträge für die erste Runde aus den Kommunen der LAG Anhalt werden bis zum 26.02.2020 (Ausschlussfrist!) im ALFF Anhalt entgegengenommen. Nach Ankündigung des MULE wird es im laufenden Jahr einen weiteren Aufruf geben.

DorfGemeinschaftsläden sind in der Definition dörfliche Nahversorgungseinrichtungen, die außer Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs mindestens zwei weitere Dienstleistungen und die Funktion eines innerörtlichen Treffpunkts unter ihrem Dach bündeln. Denkbar wäre z.B. eine Kombination aus Laden, Café, Ausstellungsgelegenheit für Künstler und Veranstaltungsort – oder beliebige andere Funktionen sozialer, kultureller oder ähnlicher Ausprägung.

 

Gefördert werden vorbereitende Untersuchungen und Machbarkeitsstudien sowie investive Maßnahmen sowohl zur Einrichtung neuer als auch zur Erweiterung bestehender Läden. Eine bis zu 90-prozentige Förderung ist, nach Verfügbarkeit der entsprechenden Haushaltsmittel, möglich. Bei der Förderhöhe wird nicht nach der Art der Antragsteller unterschieden (d.h. auch Private erhalten hohe Zuschüsse). Jedoch werden die Gelder als De-minimis-Beihilfe ausgereicht.

 

Ortschaften mit mehr als 10.000 Einwohner/innen und ausgewiesene Gebiete der Stadtentwicklung werden nicht gefördert.

 

Auskunft und Hilfe  erhalten Sie beim LEADER-Management oder direkt beim ALFF Anhalt.

Detailinformationen sind zugänglich unter https://mule.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/laendlicher-raum/dorfgemeinschaftsladen/

Dort sowie unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de sind auch die Antragsunterlagen bereitgestellt.